Vertrag Unterschrift

Übergabeprotokolle Verkauf

Warum sollten Sie als Verkäufer einer Immobilie ein Übergabeprotokoll mit dem Käufer durchführen?

Der Gesetzgeber fordert kein Übergabeprotokoll bei einem Verkauf einer Immobilie. Zu Ihrem Schutz sollten Sie als Verkäufer einer Immobilie trotzdem ein Protokoll mit dem Käufer ausfüllen. Sie vermeiden Rechtsstreitigkeiten, wenn Sie ein Übergabeprotokoll bei der Übergabe der Immobilie durchführen. Als professioneller Immobilienmakler aus Stuttgart, bieten wir Ihnen ein kostenloses Übergabeprotokoll für den Immobilienverkauf mit eigenen Eingabefeldern zum Download an.

Der im Kaufvertrag vertragsmäßig vereinbarte Zustand sollte durch ein qualifiziertes Übergabeprotokoll schriftlich festgehalten werden. Damit werden Rechtsstreitigkeiten zwischen den Vertragsparteien vermieden, z. B. wenn der neue Eigentümer später Mängel beanstandet, die vorher nicht vorhanden waren. Durch die Vorgehensweise vermeiden sie, dass der Käufer unter Umständen Ihnen den Mangel vom Kaufpreis abzieht.

Die Übergabe eines Hauses oder einer Wohnung an den neuen Eigentümer ist für den Verkäufer der letzte wichtige Handlung im Rahmen des Kaufvertrages. Für Käufer und Verkäufer beginnt mit diesem Termin in der Regel ein neuer Lebensabschnitt. Für alle Beteiligten ist die richtige Immobilienübergabe wichtig, damit für beide Parteien kein unangenehmer Rechtstreit entsteht mit weiteren Kosten auf beiden Seiten sollten folgende Regeln unbedingt befolgt werden.

Zu jeder Immobilie gehören bestimmte Dokumente und Unterlagen, die der Käufer benötigt. Er hat ein Recht darauf, diese zu bekommen. Orginale vom Baugesuch, Bauakte, Bauzeichnungen, statische Berechnungen und Baubeschreibungen sind vollständig zu übergeben. Bei vielen älteren Häusern sind viele Originaldokumente nicht vorhanden. Diese müssen für den Verkauf und die Übergabe nicht neu erstellt werden. Abnahmeprotokolle von Heizungsanlagen inklusive der letzten Untersuchungs- ergebnisse gehören ebenfalls ausgehändigt. Des Weiteren ist der Energieausweis und andere Protokolle an den Käufer auszuhändigen. Die Versicherung des Gebäudes geht mit dem Verkauf auf den Käufer über, deshalb sollten Sie eine Kopie der Police ebenfalls übergeben und den Ansprechpartner bei der Versicherung nennen. Wenn mit der Immobilie auch Einrichtungsgegenstände veräußert wurden, sollten (z.B. für Einbauküchen, Küchengeräte, Einbaumöbel, Markisen, Schwedenöfen, alle Arten von Geräten) Rechnungen, Garantieunterlagen, Bedienungsanleitung ebenfalls übergeben werden. In den meisten Kaufverträgen wird in der Regel eine besenreine Übergabe vereinbart. Das stellt für den Erwerber der Immobilie sicher, dass das Haus leer ist und dass Verschmutzungen und Müll beseitigt wurden. Um bei der Übergabe kein bösen Überrachungen zu erleben empfehlen wir jedem Eigentümer einige Tage vor der Übergabe, die Immobilie erneut auf Sauberkeit und Mängel zu prüfen. Sollte der Zustand der Immobilie in einem für den Käufer nicht akzeptablen Zustand sein, sollten Sie diesen schnell korrigieren. Sollte der Käufer den Zustand der Immobilie bei der Übergabe nicht akzeptieren wegen Müll oder Mängeln an der Immobilie, kann der Käufer seine Zahlung des Kaufpreises an den Verkäufer vorest verweigern.

Was sollte in einem Übergabeprotokoll stehen?

  • Die Immobilie mit der genauen Anschrift.
  • Der vollständige Namen des Verkäufers und Käufers.
  • Machen Sie eine genaue Bestandsaufnahme der Immobilie und protokollieren Sie die genauen Zählerstände inkl. der Zählernummern von Strom, Gas und Wasser. Zusätzlich sollten Sie von den Zähleruhren Fotos machen.
  • Jegliche Mängel sollten notiert werden und wenn keine Mängel vorhanden sind, sollte dies ebenfalls festgehalten werden.
  • Notieren Sie genau Anzahl aller Schlüssel und bestehen sie darauf, dass alle Schlüssel Ihnen ausgehändigt werden.
  • Prüfen sie, die Immobilie auf Baumängel und eventuellen Wasserschäden am Dach und im Untergeschoss. Hier wurden in der Vergangenheit die meisten Mängel festgestellt.
  • Notieren sie bei einer Ölzentralheizung, den Heizölstand im Öltank.
  • Sollte die Immobilie noch nicht vollständig geräumt sein, klären sie im Vorfeld mit dem Käufer ab ob er bestimmte Gegenstände wie z.B. Kellerregale, Schränke usw. übernehmen möchte und lassen sie sich dies bestätigen. Sie vermeiden dadurch, dass Sie unter Umstände für die Kosten der Entsorgung aufkommen müssen.
  • Halten sie den Zustand jedes Zimmers im Übergabeprotokoll fest und lassen Sie sich dies vom Käufer bestätigen.
  • Füllen Sie zwei Übergabeprotokolle aus, die beide Parteien unterschreiben müssen.

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