Kostenloser Mietvertrag
Sie benötigen einen qualifizierten Mietvertrag 2018 von einem Immobilienfachmann. Wir stellen Ihnen hier ein Musterformular zur Verfügung. Dieses PDF Dokument kann man mit dem PDF-Reader am Computer ausfüllen und abspeichern.
Circa 3 Millionen Mietverträge werden jährlich abgeschlossen. Auch Sie planen demnächst zu vermieten? Dann orientieren Sie sich am besten gleich an einem qualifizierten Mietvertrag von einem Fachmann. Der gibt Ihnen die Sicherheit, dass Sie später keine bösen Überraschung mit dem Mieter und unnötigen finanziellen Belastungen erleben.
Sie möchten eine Wohnung oder ein Haus in Stuttgart, Kreis Esslingen, Rems Murr-Kreis, Kreis Ludwigsburg, Kreis Göppingen oder im Kreis Heilbronn vermieten?
Es gibt viele falsche Informationen, was den Mietvertrag und das Mietrecht betrifft
Die Information, dass man als Mieter nur drei Nachmieter stellen muß, um dass Mietverhältnis jederzeit beenden zu können ist falsch. Denn die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten muss eingehalten werden. Es spielt vor dem Gesetzgeber keine Rolle, ob drei potenzielle Nachmieter dem Eigentümer vorgestellt werden. Nur bei Härtefällen, etwa aus Gesundheitsgründen oder bei einem Berufswechsel in eine andere Stadt, kann man vorzeitig aus der Wohnung. Dann reicht auch ein geeigneter Nachmieter.
Auch gibt es von vielen Mietern die vorstellung wenn der Mietvertrag unterschrieben ist, kann er den Mietvertrag innerhalb von 14 Tagen wieder kündigen. Es gibt bei Mietverträgen kein Widerrufsrecht wie bei Haustürkäufen oder Onlinegeschäften. Solange im Vertrag kein Rücktrittsrecht vereinbart ist, gilt ein unterschriebener Mietvertrag und ist für Mieter und Vermieter gesetzlich bindend. Möchte der Mieter doch nicht einziehen, muß er trotzdem die normale dreimonatige Kündigungsfrist einhalten und in dieser Zeit Miete zahlen. Der gesamte Vermietungsservice ist für Sie, als Vermieter kostenlos!
Ein Mieter darf die letzten drei Monate vor dem Auszug aus der Wohnung die Kaution nicht einfach abwohnen. Die Verrechnung der Kaution mit der Miete ist unzulässig. Die Kaution gilt als Sicherheitsleistung für eventuell noch entstehende Forderungen durch Schäden des Mieters oder durch einen höheren Verbrauch des Mieters bei den Nebenkosten, welche unter Umständen erst Monate nach Auszug fällig werden. Der Vermieter kann einen Teil der Kaution bis zur nächsten Betriebskostenabrechnung einbehalten.
Der Vermieter oder die Hausverwaltung darf auch kein Zweitschlüssel haben,auch nicht für Notfälle. Denn der Vermieter darf ohne Wissen des Mieters keinen Schlüssel für die Mietwohnung aufbewahren. Weder der Vermieter, noch der Hausverwalter oder Immobilienmakler. Betritt der Vermieter ohne Wissen des Mieters die Mietwohnung, ist das Hausfriedensbruch und kann strafrechtlich verfolgt werden. Hat der Vermieter Schlüssel zurückbehalten, darf man die Schlösser auf Kosten des Vermieters austauschen.
Auch haben viele Mieter die falsche Information, dass Sie beim Auszug die Mietimmobilie nicht renovieren müssen, wenn Sie diese bereits beim Einzug renoviert haben.Wenn ein Mieter eine Wohnung renoviert, macht er dies freiwillig. Jede Renovierungsmaßnahme sollte deshalb mit dem Vermieter abgesprochen werden und dies sollten vertraglich festgehalten werden. Denn wenn im Vertrag eine Pflicht zur Renovierung bei Auszug vereinbart worden ist, muß diese eingehalten werden. Wenn man also selbst renoviert, sollte man als Mieter unbedigt eine schriftliche Regelung im Mietvertrag für den Auszug mit dem Vermieter vereinbaren. Eine solche Regelung, könnte zum Beispiel lauten: Beim Auszug durch den Mieter innerhalb der ersten 5 Jahre, muß der Mieter die Wohnung nicht renovieren. Der Bundesgerichtshof hat in den letzten Jahren tatsächlich unzählige Klauseln bezüglich Renovierungsklauseln in Mietverträgen für ungültig erklärt. Laut BGB sind Mieter verpflichtet, die Mietimmobilie in Ordnung zu halten und zu renovieren. Unzulässig sind laut BGH in jedem Fall feste Regelungen im Vertrag in regelmäßigen Abständen Schönheitsreparaturen als Mieter vornehmen zu müssen. Aus diesem Grund, ist eine allgemeine Regelung zur Renovierung in einem Mietvertrag einer genau zeitlich festgelegten Regelung mit festen Zeitvorgaben (z.B streichen von Fenstern und Türen nach 3 Jahren) vorzuziehen.
Die Mieten können auch nicht wegen allgemeiner Preissteigerungen einfach erhöht werden.Mieterhöhungen können nur bei Modernisierung oder Angleichnung auf die ortsübliche Vergleichsmiete erfolgen. Das ist die Durchschnittsmiete am Wohnort, wie sie für vergleichbare Wohnungen bezahlt wird. Der Vermieter muss sich am orientieren. Andere Gründe für eine Mieterhöhung sind nicht zulässig.
Auch ist der Vermieter nicht berechtigt, die Wohnung ohne Grund zu betreten. Zutritt muss ihm nur ermöglicht werden, wenn etwas kaputt ist, die Handwerker kommen oder die Verbrauchszähler abgelesen werden müssen. Sollte die Immobilie zum Verkauf stehen, darf der Vermieter mit dem Makler die Mietimmobilie betreten. Es müssen allerdings alle Besuche rechtzeitig beim Mieter vorher angemeldet werden.
Kaufverträge über Inventar zum Beispiel von Küche und Möbel des Vormieters sind oft versteckte Abstandszahlungen und nicht eingeschränkt zulässig. Für diese Fälle bestimmt der Gesetzgeber, dass der Kaufvertrag über die Einrichtungsgegenstände insoweit unwirksam ist, als Leistung und Gegenleistung in einem auffälligen Missverhältnis stehen. Der Kaufpreis darf nicht mehr als 50 Prozent über dem Neuwert der Möbel liegen.