Vertrag Unterschrift

Übergabeprotokolle Vermietung

Warum sollten sie als Vermieter ein Übergabeprotokoll mit dem Mieter anfertigen?

Der Gesetzgeber fordert kein Übergabeprotokoll bei Vermietungen. Zu Ihrem Schutz sollten sie als Vermieter einer Immobilie trotzdem ein Protokoll mit dem Mieter ausfüllen. Sie vermeiden Mietrechtsstreitigkeiten, wenn Sie ein Übergabeprotokoll beim Einzug des Mieters ausfüllen. Als professionelle Immobilienmakler aus Stuttgart, bieten wir Ihnen ein kostenloses Übergabeprotokoll mit eigenen Eingabefeldern zum Download an.

Mit einem professionellen Wohnungsübergabeprotokoll, das Vermieter und Mieter gemeinsam beim Einzug und beim Auszug ausfüllen und unterschreiben, lässt sich bei einem Rechtstreit notfalls belegen, welche Mängel vor dem Einzug vorhanden waren und welche Schäden der Mieter verursacht hat. Ein Übergabeprotokoll hat den Vorteil, dass beide Parteien den Zustand der Immobilie bei Einzug und Auszug anerkennen. Je ausführlicher ein Übergabeprotokoll angefertigt wird, umso eher Scheuen beide Parteien den Weg zum Gericht.

Mieter oder Vermieter können sich bei Auszug nur dann darauf berufen, dass ein Schaden schon beim Einzug vorhanden war, wenn dieser beim Einzug im Protokoll festgehalten war. Zwar wird mit Hilfe des Wohnungsübergabeprotokolls nicht automatisch festgelegt, wer Schäden an der Wohnung beseitigen muss, aber ein Vermieter der bei Auszug bescheinigt, dass der Mieter die Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand zurückgegeben hat, kann später keinen Reparaturansprüche mehr geltend machen.

Ein Vermieter kann nur solche Schäden an der Wohnung geltend machen die im Übergabeprotokoll festgehalten wurden und die nicht bereits bei Einzug des Mieters vorhanden waren.

Jeder Raum der Wohnung sollte separat festgehalten werden und wenn Schäden vorhanden sind, sollten Sie so genau wie möglich beschrieben werden. Eine ungenaue Beschreibung des Mangels kann dann unter Umstände bei einem Rechtsstreit nicht durchgesetzt werden. Deshalb vermeiden Sie verallgemeinernde Aussagen wie "verwohnt" oder "abgenutzt" usw. Sie sollten die Wohnungsübergabe bei Tageslicht durchführen. Falls dies nicht möglich ist, empfehlen wir eine gute Leuchtquelle zur Übergabe mitzunehmen. Bei Auszug sollte die Wohnung erst dann protokolliert werden, wenn alle Möbel entfernt wurden. Ist das nicht möglich, sollte zumindest ein Hinweis im Protokoll aufgenommen werden, wie z.B. durch vorhandene Möbel konnte die Wand im Wohnzimmer vom Vermieter nicht auf Mängelfreiheit geprüft werden. Ein Urteil zeigt die Bedeutung eines Wohnungsübergabeprotokolls. In dem vor dem Gericht verhandelten Fall hatte ein Vermieter bei der Übergabe einen Riss im Waschtisch festgestellt und den Mieter aufgefordert, den Mangel zu beheben. Der Mieter behauptete, dass der Riss bereits bei seinem Einzug vorhanden war. Aus dem Übergabeprotokoll bei Einzug fand sich jedoch kein Hinweis auf diesen Riss. Der Mieter verlor den Prozess.

Wenn Sie als Vermieter bei Auszug des Mieters Schäden an der Immobilie ersetzt haben wollen, müssen sie folgendes beweisen

Der Schaden war bei Einzug des Mieters nicht vorhanden, der Schaden ist durch den Mieter entstanden und es handelt sich nicht nur um Abnutzung des Mietobjekts. Für eine reine Abnutzung der Wohnung muss der Mieter nicht aufkommen. Auch bauliche Schäden muss der Mieter nicht beseitigen.

Welche Informationen sollten in einem Übergabeprotokoll nicht fehlen?

  • Der Name von Vermieter und Mieter
  • Die genaue Anschrift der Immobilie
  • Der genaue Zustand der Immobilie. Ist die Immobilie renoviert worden oder wurde sie frisch gestrichen, ist es ein Erstbezug nach Kernsanierung? Diese Informationen gehören ebenfalls in das Übergabeprotokoll.
  • Die genaue Ausstattung sollte im Protokoll festgehalten werden. Welche Möbel werden mit vermietet. z. B. Einbauküche, Badmöbel, Spiegelschrank, Einbauschränke, Kellerregale und welche Elektrogeräte werden mit vermietet und jegliche Mängel an diesen Möbeln und Geräten sollten ebenfalls notiert werden.
  • Jegliche vorhandene Mängel sollten festgehalten werden. Unter Mängeln versteht man alle Schäden an der Mietimmobilie, die über die normale Abnutzung hinausgehen. Kratzer im Laminat oder ein abgenutzter Teppichboden sind keine Mängel, sondern Abnutzungserscheinungen.
  • Die genaue Protokollierung von Mängeln beim Einzug des Mieters ist entscheidend, denn da zeigt sich welche Schäden während der Mietzeit entstanden sind und für welche der Mieter haftbar gemacht werden kann.
  • Die genaue Anzahl der übergebenen Schlüssel sollte im Protokoll festzuhalten werden.
  • Zählerstände inklusive der Zählernummer für Strom, Gas, Kaltwasser und Warmwasser sollten im Übergabeprotokoll aufgenommen werden. Sinnvoll ist es auch ein Bild der Zähleruhren zu machen. Des Weiteren sollten Sie bei einer Zentralheizung den Verwalter beauftragen, dass eine Heizungsablesung durchgeführt wird. Verpflichten Sie den Mieter, dass er die Ablesewerte umgehend an den Versorger übermittelt.
  • Das Übergabeprotokoll sollte sowohl vom Mieter als auch vom Vermieter unterschrieben werden, denn dadurch stimmen beide Seiten dem aufgenommenen Sachverhalt zu. Sollte sich der Mieter der Unterschrift verweigern, sorgen Sie dafür, dass ein Zeuge anwesend ist und machen Sie von allen Mängeln ausreichend Fotos.

Sie sind sich selbst unsicher, wie Sie ein Übergabeprotokoll durchführen müssen. Ziehen Sie ein Immobilienfachmann zu Rate, der Ihnen bei der Durchführung eines Übergabeprotokolls hilft. Neckartal Immobilien GmbH führt regelmäßig Wohnungsabnahmen und Wohnungsübergaben durch. Wir vertreten Vermieter bei der Wohnungsübergabe an den zukünftigen Mieter. Gerne stehen wir Ihnen mit unserem Fachwissen bei der Vermietung von Wohnimmobilien zur Seite.

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